Zusätzliche Informationen
Informationen zu einem nicht selbst verursachten Unfall - Das sollten Sie wissen....
Immer ganz wichtig bei einem Autounfall ist die Aufnahme von:
- Kfz-Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
- Name und Anschrift der beteiligten Personen (Ausweispapiere)
- Versicherungsscheinnummer und Versicherungsgesellschaften
- Marke und Typ der Unfallfahrzeuge
- Zeitpunkt und Ort des Unfalles
- Zeugen und Mitinsassen, Name und Anschriften
- Meldung der Polizei
Bei einem nicht von Ihnen verschuldeten Unfall (einem sogenannten Haftpflichtschaden) trägt grundsätzlich die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers die zur Unfallabwicklung erforderlichen Kosten. Hierzu zählen unter anderem auch die Kosten für einen Sachverständigen, einen Rechtsanwalt, einen Mietwagen und die Reparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges. Dabei haben Sie als Geschädigter jedoch eine Pflicht zur Schadenminderung. Das bedeutet für Sie, dass Sie keine unnötigen Kosten verursachen dürfen, wie zum Beispiel die Anmietung eines überteuerten Mietwagens oder die Wahl einer völlig überteuerten Exklusivwerkstatt bei einem älteren Auto.
Sie als Geschädigter haben folgende Rechte und Ansprüche bei einem Haftpflichtschadensfall:
- Freie Wahl eines Sachverständigen
- Freie Wahl eines Rechtsanwaltes
- Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
- Wahlweise Erstattung der Reparaturkosten - ohne Mehrwertsteuer (fiktive Abrechnung)
- Anspruch auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung
Übersteigt der Schaden die Bagatellschadengrenze (1000 €), übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Pflicht zur Schadenminderung berücksichtigen.
